Reglement

Einleitung und Geltungsbereich

  • Dieses Reglement gilt für alle Eltern schulpflichtiger Kinder der Primarschule, der Kindergärten und alle an der Schule Mitwirkenden
  • Die Elternmitwirkung hat eine konfessionell, politisch und kulturell neutrale Haltung
  • Der Begriff „Eltern“ steht für alle Erziehungsberechtigten
  • Die aufgeführten Bezeichnungen gelten sinngemäss für beide Geschlechter

Grundlagen

Die Elternmitwirkung basiert auf den folgenden gesetzlichen Grundlagen:

  • Volksschulgesetz des Kantons Aargau §36
  • Aktuelle Schulordnung

Die Elternmitwirkung wird durch die Bildung eines Elternrats umgesetzt.

Zweck und Ziele

Die Elternmitwirkung soll einen verständnisvollen Umgang zwischen Eltern und Lehrpersonen ermöglichen und einen offenen Austausch fördern. Eltern und Lehrpersonen aus allen Kulturkreisen sind eingeladen, aktiv mitzuwirken. 

 

Der Elternrat

  • ist ein Bindeglied zwischen den Eltern der Schulkinder und der Schule
  • gewährleistet den Informationsfluss auf Ebene der Klassen sowie Schuleinheiten und unterstützt eine partnerschaftliche Zusammenarbeit
  • unterstützt die Schule bei Projekten und Anlässen und wirkt innerhalb des ihm zustehenden Rahmens mit
  • ermöglicht die Zusammenarbeit unter Eltern sowie mit Lehrpersonen und Schulleitung und baut Brücken zwischen Schule und Elternhaus

Haltung und Einstellung

  • Im Zentrum unserer Aktivitäten steht das Wohl aller Kinder
  • Wir denken und handeln klassenübergreifend
  • Wir legen Wert auf eine gute Gesprächskultur, indem wir andere achten, Kritik entgegennehmen und unsere eigene Kritik fair und sachlich äussern
  • Die Elternmitwirkung anerkennt die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten aller Eltern und respektiert die unterschiedlichen Verantwortungsbereiche von Eltern und Schule

Abgrenzung

Auf folgende Bereiche hat der Elternrat keine direkten Einflussmöglichkeiten:

  • Einzelanliegen
  • Themen wie Beurteilung, Klassenübertritt und Zuteilung einzelner Kinder
  • Pädagogisch-didaktische Entscheidungen
  • Wahl der Lehrmittel sowie Methoden und Inhalte des Unterrichts
  • Bewältigung von Schulproblemen einzelner Kinder
  • Vermittlung in Konflikten zwischen Eltern und Vertretern der Schule
  • Aufsichts- und Kontrollfunktionen
  • Kompetenzen und Entscheidungen der Lehrpersonen, Schulleitung, Gemeinderat (Ressort Bildung)

Aufgaben und Kompetenzen

Die Klasseneltern

  • treffen sich auf Einladung der Lehrperson und wählen pro Klasse einen Elterndelegierten und einen Stellvertreter
  • bringen Anliegen ein und wirken in Arbeits- und Projektgruppen sowie bei Anlässen mit

Die Elterndelegierten

  • sind Ansprechpersonen für Klasseneltern und Klassenlehrpersonen
  • informieren die Eltern über ihre Organisation und Tätigkeit
  • arbeiten mit den Klassenlehrpersonen zusammen
  • vertreten die Anliegen und Vorschläge ihrer Klasseneltern im Elternrat
  • bringen Ideen für Projekte ein
  • suchen Mitwirkende für Arbeits- und Projektgruppen
  • führen Wahlen durch
  • nehmen an den Elternratssitzungen teil und wählen den Vorstand
  • sind für die Amtsdauer von einem Jahr gewählt und können wiedergewählt werden
  • unterliegen bei Abstimmungen dem Stimmzwang
  • unterstützen die Lehrpersonen bei Schulanlässen und wirken bei der Öffentlichkeitsarbeit der Schule mit

Der Elternrat

  • besteht aus den Elterndelegierten oder deren Stellvertreter
  • hält mindestens vier protokollierte Sitzungen pro Schuljahr ab
  • setzt Arbeits- und Projektgruppen ein
  • lädt den Gemeinderat (Ressort Bildung), die Schulsozialarbeit oder andere Personen ohne Stimmrecht bei Bedarf zu Sitzungen ein
  • fasst Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit

Der Vorstand

  • besteht aus mindestens drei Elterndelegierten (Präsident, Aktuar, Kassier) und weiteren Beisitzern
  • hält mindestens vier protokollierte Vorstandssitzungen pro Schuljahr ab
  • unterliegt dem Stimmzwang
  • sammelt die Anliegen und setzt Prioritäten zuhanden des Elternrats
  • trifft Vorabklärungen mit der Schulleitung z.B. über Durchführbarkeit von Projekten
  • erstellt ein Jahresprogramm 
  • begleitet und koordiniert Projekte
  • lädt zu Sitzungen des Elternrats und des Vorstands ein und leitet diese
  • ist für die Budgetierung und das Controlling zuständig
  • hat die Verantwortung für die Durchführung der Wahlen
  • informiert die Eltern und die Öffentlichkeit in Absprache mit der Schulleitung
  • ist für die Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und kann wiedergewählt werden (wird ein Vorstandsmitglied im zweiten Jahr seiner Amtszeit nicht mehr als Elterndelegierter gewählt, kann er trotzdem bis zum Ende der Amtszeit im Vorstand bleiben)

Die Schulleitung und je eine Stufenvertretung nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen des Elternrats teil. Bei Bedarf kann auch an den Vorstandssitzungen teilgenommen werden.

 

Arbeits- und Projektgruppen

  • stehen allen Eltern, deren Angehörigen und Lehrpersonen offen
  • können stufen- und themenspezifisch arbeiten
  • haben einen Elterndelegierten als Ansprechperson im Elternrat
  • informieren den Elternrat und den Vorstand

Bei Projekten, die nicht in Zusammenarbeit mit der Schule durchgeführt werden, muss der Haftpflichtversicherungsschutz abgeklärt werden.

Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit

  • Die Kommunikation erfolgt direkt, offen und ehrlich
  • Der Informationsfluss wird durch den Vorstand in Absprache mit der Schulleitung sichergestellt
  • An den   Elternratssitzungen informiert die Schulleitung über aktuelle Themen der Schule
  • Der Elternmitwirkung wird in schulischen Publikationen Platz eingeräumt, ihre Arbeit vorstellen zu können und ihre Meinung zu vertreten
  • Wenn Elterndelegierte Zugang zu vertraulichen Informationen haben, unterstehen sie dem Datenschutzgesetz

Schnittstellen

Vorstand – Schulleitung – Gemeinderat (Ressort Bildung)

 

  • Der Vorstand kann Fachstellen der Gemeinde oder externe Fachstellen für Informationen, Unterstützung und Vorträge anfragen. Entstehen Kosten müssen diese budgetiert werden.
  • Die Schulleitung hat regelmässig Kontakt mit dem Vorstand
  • Die Schulleitung nimmt Budget und Rechnungen entgegen
  • Die Schulleitung ist Anlaufstelle in Konfliktfällen unter Elterndelegierten und Vorstandsmitgliedern des Elternrats
  • Die Schulleitung informiert den Elternrat über klassenübergreifende Themen
  • Die Schulleitung nimmt Anträge an die Gremien der Schule entgegen
  • Der Gemeinderat (Ressort Bildung) ist Anlaufstelle bei Konflikten des Elternrats mit der Schulleitung

Elternrat – Stufenvertretung – Lehrperson

  • Die Stufenvertreter stellen den Informationsfluss zwischen dem Elternrat und den Lehrpersonen ihrer Stufe sicher
  • Die Stufenvertreter informieren den Elternrat über die Anliegen der Lehrpersonen

Elterndelegierte – Klassenlehrperson

  • Elterndelegierte können Themen einbringen, welche am Elternabend besprochen werden sollen
  • Die Klassenlehrperson stellt am Elternabend Zeit für Wahlen zur Verfügung
  • Die Eltern von neu eintretenden Kindern werden durch die Klassenlehrperson über die Elternmitwirkung ihrer Schule informiert
  • Der Elterndelegierte der Klasse wird von der Lehrperson über neueintretende Kinder informiert

Finanzen und Infrastruktur

  • Die schulischen Ressourcen können genutzt werden (Kopien, Papier, Porti etc.)
  • Die Schule stellt der EMW bei Bedarf Räumlichkeiten und Infrastruktur kostenlos zur Verfügung
  • Die Gemeinde stellt der Elternmitwirkung jährlich ein Budget zur Verfügung
  • Die finanziellen Mittel werden für Projekte und Anlässe verwendet
  • Spezielle Projekte müssen budgetiert oder über das ordentliche Schulbudget abgewickelt werden

Weiterbildung

Elterndelegierte können in Absprache mit der Schulleitung Weiterbildungen besuchen. Die Kosten werden in einem vertretbaren Rahmen von der Schule übernommen.

Archiv, Aktenablage

Für die systematische Aufbewahrung von Sitzungsprotokollen, Aktennotizen und weiteren aussagekräftigen Akten ist die Schulverwaltung verantwortlich und stellt geeignete Räumlichkeiten auch als Materiallager zur Verfügung.

Schlussbestimmungen

Änderungen

Änderungen des Reglements werden vom Vorstand erarbeitet, vom Elternrat, der Schulleitung und der Stufenvertretung gutgeheissen und vom Gemeinderat (Ressort Bildung) genehmigt. Änderungen des Reglements sind protokollarisch festzuhalten und werden archiviert.

 

Evaluation

Das Reglement wird nach spätestens vier Jahren evaluiert.

Genehmigung und Inkraftsetzung

Dieses Reglement wurde vom Vorstand überarbeitet, vom Elternrat, der Schulleitung und der Stufenvertretung gutgeheissen und von der Schulpflege am 14. Dezember 2021 genehmigt. Es tritt in Kraft per 14. Dezember 2021 und ersetzt alle früheren Versionen.

Download
EMW Reglement
EMW_Reglement_2021.pdf
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